(1)Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen des CertiCar Kfz‑Sachverständigenbüros am Standort Köln Porz.
(2)Sie gelten für Privatkunden, Firmenkunden, Versicherungen, Rechtsanwälte sowie Partnerunternehmen.
(3)Die Leistungen umfassen insbesondere Unfall‑ und Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Beweissicherungen, technische Prüfungen, Dokumentationen sowie Beratungsleistungen.
(4)Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, CertiCar stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1)Ein Vertrag kommt durch Beauftragung eines Gutachtens oder einer Bewertung und deren Bestätigung durch CertiCar zustande.
(2)Beauftragungen können telefonisch, schriftlich, elektronisch oder persönlich erfolgen.
(3)Mit der Beauftragung erkennt der Kunde diese AGB an.
(1)Fahrzeugzustand:
Das Fahrzeug muss zugänglich und sicher abstellbar sein.
Das Fahrzeug darf keine akuten Sicherheitsrisiken aufweisen.
Persönliche Gegenstände sollen vor der Begutachtung entfernt werden.
(2)Mitwirkungspflichten: Der Kunde stellt alle relevanten Informationen bereit, insbesondere Vorschäden, Reparaturrechnungen, Fahrzeugpapiere und vorhandene Dokumentationen.
(3)Zugang: Für die Begutachtung müssen alle Fahrzeugschlüssel bereitgestellt werden.
(4)Datenschutz im Fahrzeug:
Digitale Fahrzeugdaten (z. B. Navigationsziele, Bluetooth‑Geräte) sollten vor Übergabe gelöscht werden.
CertiCar übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Daten.
(1)Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beauftragung.
(2)Gutachten werden nach anerkannten Richtlinien, technischen Standards und gesetzlichen Vorgaben erstellt.
(3)CertiCar ist unabhängig und unparteiisch. Eine Einflussnahme durch Dritte ist ausgeschlossen.
(4)Zusätzliche Leistungen wie Nachbesichtigungen, Ergänzungen oder Zweitgutachten können gesondert berechnet werden.
(1)Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise.
(2)Bei Haftpflichtschäden erfolgt die Abrechnung in der Regel direkt mit der Versicherung.
(3)Bei Selbstzahlern ist die Vergütung nach Erstellung des Gutachtens fällig.
(4)Zusatzleistungen werden gesondert berechnet.
(1)Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2)Verzögerungen durch den Kunden können Zusatzkosten verursachen.
(3)CertiCar kann Termine aus wichtigem Grund verschieben.
(4)Für die Begutachtung wird ein Dokumentationsprotokoll erstellt.
(1)CertiCar haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2)Für vorhandene Vorschäden oder technische Defekte besteht keine Haftung.
(3)Für im Fahrzeug befindliche Gegenstände wird nicht gehaftet.
(4)Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(5)Bei fehlerhaften Angaben des Kunden übernimmt CertiCar keine Haftung.
(1)Stornierungen sind bis 24 Stunden vorher kostenfrei möglich.
(2)Bei späterer Stornierung kann eine Gebühr bis 50 % des Auftragswertes erhoben werden.
(1)Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet.
(2)Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
(3)Weitere Informationen stehen in der Datenschutzerklärung.
(1)Fahrzeuge sind nach der Begutachtung zeitnah abzuholen.
(2)Bei verspäteter Abholung kann ein Verwahrentgelt erhoben werden.
(3)Das Verwahrentgelt beträgt 10,00 € pro Tag.
(1)Es gilt deutsches Recht.
(2)Gerichtsstand ist Köln, sofern zulässig.
(3)Unwirksame Bestimmungen berühren die übrigen nicht.
(4)Änderungen bedürfen der Schriftform.